Versicherung
- 100% der Kosten der erforderlichen Pflege (ambulant oder im Krankenhaus)
- 100% der Kosten für zahnärztliche Leistungen
- garantierte Stabilität der Beiträge / Garantiert Beitragsstabilität - keine Beitragsanpassungen
- Versicherung ohne ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen
- Versicherung ohne die Verpflichtung der Nachzahlung der gesetzlichen Beiträge
- Versicherung ohne zuvor eine Vereinbarung für den Fall den Anforderungen der Pflege / ohne Pflegeversicherungpflicht eingeben
- Versicherung ohne Anrechnung die gesetzliche 10% auf Hauptversicherung / ohne Altersrückstellungspflicht
- Versicherung gilt in allen EU-Ländern bis zu drei Monaten nach dem Abreise aus Deutschland
- Überführungskosten im Todesfall bis zu 10.000,00 €
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